Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit allen unseren Kunden. Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die in § 8 geregelten Besonderheiten.
2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Eine mündliche Vereinbarung im Einzelfall bleibt unbenommen, soll aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Kataloge und sonstigen Produktbeschreibungen dienen der Information und beinhalten kein Angebot im Rechtssinn. Der Vertragsantrag ist vom Kunden abzugeben. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen zu akzeptieren.
2. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Sache zustande.
3. Kommt eine Eintrittspflicht eines Kostenträgers in Betracht, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und ggfls. die Genehmigung durch den Kostenträger unverzüglich vorzulegen. Erfolgt eine Kostenübernahme, hat der Kunde die gesetzliche Zuzahlung zu entrichten, soweit er davon nicht befreit ist, sowie einen vom Kostenträger unter Umständen festgelegten Eigenanteil. Bei Verweigerung der Eintrittspflicht durch den Kostenträger bleiben die Leistungspflichten der Parteien aus bereits geschlossenen Verträgen unberührt, soweit nicht gesetzliche Beendigungsgründe bestehen.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Zahlung der von uns genannten Preise erfolgt sofort nach Vertragsschluss bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle. Erstattungs- oder Übernahmeansprüche des Kunden gegen einen Kostenträger, insbesondere gegen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, berühren unsere Ansprüche nach Maßgabe des §2 Abs.3 nicht. Es ist grundsätzlich Sache des Kunden, die Frage der Übernahme der Kosten selbst rechtzeitig zu klären.
2. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
3. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt,
a) Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, wobei uns unbenommen bleibt, einen höheren Schaden nachzuweisen.
b) Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.
4. Steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, sind wir berechtigt, diesen mit 30% des Preises in Ansatz zu bringen. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass uns ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. In beiden Fällen ist der nachgewiesene Schaden, nicht die Pauschale zu begleichen.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferungen
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sollen aus Beweisgründen schriftlich angegeben werden. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind.
2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht nur vorübergehend und nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
3. Die Übergabe der Waren und der Gefahrübergang erfolgt stets an unserem Verkaufsort. Ist eine Versendung an den Kunden vereinbart, geht die Gefahr erst im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch die Transportperson an den Kunden auf diesen über.
4. Führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer Kosten, die dem Verkäufer entstehen, zu erstatten (Lagerkosten, Kosten für Neuware bei Umfangsänderungen) zu erstatten.
5. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher bereits bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, unser Eigentum.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren zurückzuverlangen.
§ 6 Mängel/Gewährleistung
1. Vertragsgegenstand ist der Gegenstand mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der dem Kunden bekannten Produktbeschreibung des Herstellers. Der Kunde kann die entsprechende Produktbeschreibung vor Abschluss des Vertrages bei uns einsehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck können vereinbart werden. Aus Beweisgründen sollen solche ergänzenden Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
2. Wir leisten für unsere Waren Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist beginnt mit Übergabe der Sache(n) an den Kunden. Bei Sonderanfertigungen und Maßkonfektionsartikeln nach MPG verkürzt sich die Gewährleistung auf sechs Monate. Maß- und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Soweit ein Mangel der Sache nach MPG vorliegt, leisten wir auf unsere Kosten Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt §7.
4. Liefern wir zur Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
§ 7 Haftung
1. In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Die Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für schuldhaft verursachte Körperschäden bleibt stets unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 8 Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die vorstehenden Bedingungen mit folgenden Besonderheiten:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf. Widersprechende oder weitergehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptieren wir in keinem Fall.
2. Bei Verzug des Schuldners sind wir berechtigt, statt der in § 3 Abs.3 normierten Rechte
a) unbeschadet eines nachzuweisenden höheren Schadens Jahres-Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen,
b) alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,
c) Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückzubehalten,
d) angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Der Versand der Ware erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über (Lieferung ab Werk). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4. Der Eigentumsvorbehalt nach § 5 gilt bis zum Ausgleich aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung haben. Es wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart.
5. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
6. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren abweichend von § 6 Abs.3 in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
7. Gerichtsstand für beide Teile ist Villingen-Schwenningen.