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Bestellung von PRS EasyStep®-Vorfußprothesen

Zusatzbestimmungen zur Bestellung von easystep®-Vorfußprothesen

Zwischen dem Besteller (siehe Bestelldatenblatt) und der Fa. Jauch Orthopädietechnik GmbH

kommt ein Kaufvertrag über die Herstellung einer EasyStep Vorfußprothese zustande.

Die Herstellung erfolgt aufgrund eines vom Besteller gelieferten Modells, sowie des vom

Besteller, mit den von JAUCH benötigten Patientenangaben, ausgefüllten Bestellblattes.

Die Passform und Funktion der EasyStep Vorfußprothese, sowie die Eignung des Patienten

zur Versorgung mit einer EasyStep Vorfußprothese liegt ausschließlich in der Verantwortung

des Bestellers.

Die Schuhpassform der EasyStep Vorfußprothese wird von JAUCH nur bei der Beistellung

eines Schuhes für die Prothese des Patienten durch den Besteller gewährleistet.

Die Fa. Jauch garantiert die mängelfreie Herstellung. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate auf

Material- u. Herstellungsmängel. Ausgeschlossen sind Verschleißmängel der Kosmetik-

Auflage und Laufsohle (z.B.: durch Laufen ohne Schuhe und/oder Reibung durch

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