Zusatzbestimmungen zur Bestellung von easystep®-Vorfußprothesen
Zwischen dem Besteller (siehe Bestelldatenblatt) und der Fa. Jauch Orthopädietechnik GmbH
kommt ein Kaufvertrag über die Herstellung einer EasyStep Vorfußprothese zustande.
Die Herstellung erfolgt aufgrund eines vom Besteller gelieferten Modells, sowie des vom
Besteller, mit den von JAUCH benötigten Patientenangaben, ausgefüllten Bestellblattes.
Die Passform und Funktion der EasyStep Vorfußprothese, sowie die Eignung des Patienten
zur Versorgung mit einer EasyStep Vorfußprothese liegt ausschließlich in der Verantwortung
des Bestellers.
Die Schuhpassform der EasyStep Vorfußprothese wird von JAUCH nur bei der Beistellung
eines Schuhes für die Prothese des Patienten durch den Besteller gewährleistet.
Die Fa. Jauch garantiert die mängelfreie Herstellung. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate auf
Material- u. Herstellungsmängel. Ausgeschlossen sind Verschleißmängel der Kosmetik-
Auflage und Laufsohle (z.B.: durch Laufen ohne Schuhe und/oder Reibung durch